Jemandem die Stange halten
Im mittelalterlichen Recht gab es die Sitte, jedem Kämpfer im gerichtlichen Zweikampf einen Sekundanten zur Seite zu stellen, der eingreifen musste, wenn die Regeln es erforderten. Er "hielt seinem Mann die Stange", unterstützte ihn also bei seiner Aufgabe. Im Landrecht des "Schwabenspiegels" gab es den Passus: "Ir ietwederm sol der rihter einen man geben, der ein stange trage, die soll der über den haben, der da gevellet". Bei Turnieren gab es den "Grieswart", auch "Stängler" genannt. Er hatte die Aufgabe den Kämpfern beizuspringen, die aufgeben wollten. Wer "die Stange begehrte", wollte aufgeben.
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Einen Zahn zulegen
Auf der Feuerstelle im Haus hing der Topf an einer Art Sägekamm. Wurde der Topf einen Zahn nach unten gehängt, wurde das Essen schneller fertig.
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						Auf der Feuerstelle im Haus hing der Topf an einer Art Sägekamm. Wurde der Topf einen Zahn nach unten gehängt, wurde das Essen schneller fertig.
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