Als ich heute spazieren ging, traf ich auf einem unbeaufischtigen Hund. Er war zwar grob in der Nähe der Halter, aber dennoch teils unbeaufsichtigt. Ja, ich habe Angst vor fremden Hunden (wurde zweimal gebissen) und vor größeren Exemplaren sowieso.
Aber auch in Sachsen-Anhalt gilt die Leinenpflicht, welche sogar schärfer ist, als in anderen Bundesländern.
https://www.animal-learn.de/waldgesetze.php
Die schärfsten Bestimmungen nach Jagdgesetz haben Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg. Hier gilt Tötungsrecht bereits, wenn sich der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Hundführers befindet.
https://www.animal-learn.de/13_sachsen- ... esetze.htm
Feld-u. Forstordnungsgesetz (FFOG) vom 16. April 1997
§ 10 Feld- u. Waldgefährdung
(2) Es ist verboten, Hunde und Katzen im Feld und Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen. Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1.März und dem 15.Juli anzuleinen. ...
Warum hält sich da kaum jemand daran? Mir wäre es schade um meinen Hund und um die Gesundheit möglicher gefährdeter Personen.
Hinterher ist das Geschrei immer groß. Wobei derzeit sowieso noch z.B. Brunftzeit ist, was eine zusätzliche Gefahr bedeuten kann.
Ich verstehe es halt nicht ...
Gruß
Axel