Zertifikat Kochforum (Aprilscherz 09)
Verfasst: Mittwoch 1. April 2009, 00:50
Liebe Forenmitglieder!
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen, gibt es nun mehr einige Änderungen im Bereich Kochforum! (Haushalt & Garten)
viewforum.php?f=25
Wer in Zukunft dort Rezepte reinstellen möchte, muss folgende Schritte einhalten.
1) Ausbildung zum Koch
2) Vorlage eines Lichtbildes, Führungszeugnisses und Ausbildungszeugnis zum Koch
3) Zulassungsnummer für die Verbreitung von Rezepten im Internet, vom Bundesinnenminsterium des Innern
4) deutsche Sprache in Wort, Schrift und Tipp sicher beherrschen, um Vergiftungen der Nachkocher zu vermeiden
5) mindestens 3 Rezepte aus dem Kopf und händisch kochen KÖNNEN!!!
6) "Tütensuppenrezepte" sind strikt verboten und werden an das Hygienedezernat des jeweiligen Landratsamtes geleitet, als unlauter Wettbwerb unter Herstellern mit einer Strafe geahndet. Ausnahmen müssen im Landwirtschaftsminsiterium beantragt werden.
7) muss einen Hygieneschein vom zuständigen Landratsamt vorlegen
8) Köche außerhalb von Deutschland, müssen eine Sondergenehmigung ihrer zuständigen Botschaft einholen
Diese strengen Auflagen habe ich mir leider nicht ausgesucht und müssen aus rechtlichen Gründen beachtet werden!
Danke fürs Verständnis!
Im Namen des gesamten Forenteams
Adminstrator
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen, gibt es nun mehr einige Änderungen im Bereich Kochforum! (Haushalt & Garten)
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Wer in Zukunft dort Rezepte reinstellen möchte, muss folgende Schritte einhalten.
1) Ausbildung zum Koch
2) Vorlage eines Lichtbildes, Führungszeugnisses und Ausbildungszeugnis zum Koch
3) Zulassungsnummer für die Verbreitung von Rezepten im Internet, vom Bundesinnenminsterium des Innern
4) deutsche Sprache in Wort, Schrift und Tipp sicher beherrschen, um Vergiftungen der Nachkocher zu vermeiden
5) mindestens 3 Rezepte aus dem Kopf und händisch kochen KÖNNEN!!!
6) "Tütensuppenrezepte" sind strikt verboten und werden an das Hygienedezernat des jeweiligen Landratsamtes geleitet, als unlauter Wettbwerb unter Herstellern mit einer Strafe geahndet. Ausnahmen müssen im Landwirtschaftsminsiterium beantragt werden.
7) muss einen Hygieneschein vom zuständigen Landratsamt vorlegen
8) Köche außerhalb von Deutschland, müssen eine Sondergenehmigung ihrer zuständigen Botschaft einholen
Diese strengen Auflagen habe ich mir leider nicht ausgesucht und müssen aus rechtlichen Gründen beachtet werden!
Danke fürs Verständnis!
Im Namen des gesamten Forenteams
Adminstrator