Als ich heute spazieren ging, traf ich auf einem unbeaufischtigen Hund. Er war zwar grob in der NĂ€he der Halter, aber dennoch teils unbeaufsichtigt. Ja, ich habe Angst vor fremden Hunden (wurde zweimal gebissen) und vor gröĂeren Exemplaren sowieso.
Aber auch in Sachsen-Anhalt gilt die Leinenpflicht, welche sogar schÀrfer ist, als in anderen BundeslÀndern.
https://www.animal-learn.de/waldgesetze.php
Die schĂ€rfsten Bestimmungen nach Jagdgesetz haben Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg. Hier gilt Tötungsrecht bereits, wenn sich der Hund nicht im Einwirkungsbereich des HundfĂŒhrers befindet.
https://www.animal-learn.de/13_sachsen- ... esetze.htm
Feld-u. Forstordnungsgesetz (FFOG) vom 16. April 1997
§ 10 Feld- u. WaldgefÀhrdung
(2) Es ist verboten, Hunde und Katzen im Feld und Wald einschlieĂlich angrenzender öffentlicher StraĂen unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurĂŒckzusetzen. Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1.MĂ€rz und dem 15.Juli anzuleinen. ...
Warum hÀlt sich da kaum jemand daran? Mir wÀre es schade um meinen Hund und um die Gesundheit möglicher gefÀhrdeter Personen.
Hinterher ist das Geschrei immer groĂ. Wobei derzeit sowieso noch z.B. Brunftzeit ist, was eine zusĂ€tzliche Gefahr bedeuten kann.
Ich verstehe es halt nicht ...
GruĂ
Axel